Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von: Versicherungsverträgen, Bausparverträgen, Verträgen über den Kauf von Grundstücken und Eigentumswohnungen und
Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen an inländischen und ausländischen Kapitalanlagegesellschaften/Investmentfonds
(Finanzdienstleistungen, die nicht der Erlaubnispflicht gemäß § 32 LV. 2 Abs. 2 Ziff 8 Kreditwesengesetz der Bundesanstalt unterliegen).