Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Aufarbeitung und Anfertigung von antiken Polstermöbeln aller Art sowie der Handel derselben, die Anfertigung von Gardinen und Vorhängen für den privaten Bereich sowie für gewerbliche Räume, die Lieferung und Verlegung von Teppichböden und Kunststoffböden, der Handel mit echten Teppichen der verschiedensten Provenienzen, der Handel mit Stoffen für die Bespannung von Wänden und gleichzeitige Verarbeitung desselben, der Handel und die Montage von Sonnenschutzanlagen an Fenstern und Terrassen, der Handel mit Wohnungseinrichtungen aller Stilrichtungen, der Verkauf von Geschenkartikeln aller Art.
Außerdem die planungstechnische Gestaltung von Wohnungen und Gewerberäumen. Die Gesellschaft bedient sich hierbei aller modernen Verfahren der fortschrittlichen Technik, erwirbt und vergibt Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte.
2. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland andere Unternehmen gleicher Art errichten, erwerben oder Vertretungen von solchen übernehmen.