Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von und der Nachweis zum Abschluß von Versicherungs- und Bausparverträgen.
Ferner von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Kredite, Darlehen, gewerblichen und Wohnräumen sowie Handels- und Beratungsverträge einschließlich Beteiligungen an Industrie- und Handelsgesellschaften sowie zusätzlich die Vermögensverwaltung, insbesondere auch im Rahmen der Grundstücksverwaltung.