Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, die Vermittlung und Verwaltung von sowie die Beteiligung an Vermögensanlagen aller Art im In- und Ausland, insbesondere: die Vermittlung von Abschlüssen von Verträgen über Beteiligungen an Unternehmen - gleich welcher Gesellschaftsform - unter Berücksichtigung der jeweils gegebenen Vermögensbildungsgesetze, von Verträgen über un- und bebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Eigentumswohnungen, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen, den Erwerb von Anteilsscheinen einer Kapitalgesellschaft, aus- und
inländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge sowie die Finanzierungsvermittlung aller Art in In- und Ausland. Ferner: Der Handel mit und die Vermittlung von Verträgen über Waren aller Art.