Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Veräußerung von bebautem und unbebautem Grundbesitz, Vergabe von Aufträgen zur Durchführung von Bauarbeiten an dem Grundbesitz der Gesellschaft sowie Verwaltung des Grundbesitzes der Gesellschaft unter Ausschluß der nach § 34 c Gewerbeordung genehmigungspflichtigen Tätigkeiten.