Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Organisation und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Selbstständige, und zwar in allen Bereichen der jeweiligen Berufsausübung, speziell auf dem Gebiet der Bürokommunikation; die Beratung und Hilfeleistung für die Planung und Einrichtung sowie den Betrieb von EDV-Anlagen; die Erstellung und der Vertrieb von Software für betriebliche Zwecke, speziell der Bürokommunikation, aber auch von Software jeglicher Art; die Erstellung und der Vertrieb von Unterrichtsmaterial für die vorgenannten Fortbildungsmaßnahmen; der Handel mit EDV-Hardware jeglicher Art; EDV gestütze Dienstleistungen in den vorstehend genannten Bereichen; die Vermittlung von Nutzungs- und Überlassungsverträgen betr. die vorstehend aufgeführten Gegenstände; die Durchführung von Werbemaßnahmen jeglicher Art für Dritte; sowie die Vornahme der Geschäfte, die den Zwecken der Gesellschaft zu dienen geeignet sind.