Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Buchhaltungs- und Büroservices, die wirtschafts- sowie unternehmensberatende und gutachterliche Tätigkeit sowie die Erteilung von Bescheinigungen und Bestätigungen, die betriebswirtschaftliche Planung und Konzeptionierung bei Neu- und Umgründung von Unternehmen, die treuhänderische Tätigkeit, die Erstellung, Produktion und Vermarktung von digitalen Inhalten und Medienprodukten, insbesondere für Socia Media, die Beratung und Betreuung von Privatpersonen und Unternehmen bei der Regelung von Nachlassangelegenheiten, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.