Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsbesorgung von Gesellschaften oder die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin und der Geschäftsführung von Gesellschaften, die folgenden Geschäftszweck haben:
a) Erwerb des Eigentums an bebautem oder unbebautem Grundbesitz,
b) Bebauung unbebauten Grundbesitzes mit Wohn- oder Wirtschaftsbauten im eigenen Namen und für eigene Rechnung,
c) Bewirtschaftung, Verwaltung, Vermietung und Verpachtung eigenes Grundbesitzes.