Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Vermietung eigenen und fremden Grundbesitzes mit Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34 c der Gewerbeordnung sowie die Vermietung beweglichen Vermögens, insbesondere von Kraftfahrzeugen aller Art, an Selbstfahrer.