Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erstellung von Steuer- und Finanzanalysen für natürliche und juristische Personen, die Betreuung und Verwaltung von Vermögen und Vermögensteilen, die Vermittlung von in- und ausländischen Kapitalanlagen sowie von Immobilien, Versicherungen (auch Gruppenversicherungen) und Bausparverträgen. Beratung in allen Formen der Geldanlage und Vermögensbildung, soweit das Gesetz dies zuläßt.