Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten aller Art, Eigentumswohnungen und sonstigem Vermögen; die Besorgung von Grundstücksgeschäften, Geschäften im Sinne der Ziffer 1 und ergänzenden Geschäften als Beauftragte; die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellsehaften. Ausgeschlossen sind Maklergeschäfte im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung.