Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft sind der der Groß- und Einzelhandel mit Heimtextilien sowie mit Boden- und Wandbelägen, ferner der Abschluss und die Durchführung von Franchise- und Lizenzverträgen sowie die Erbringung von Service-, Verwaltungs- und Montagedienstleistungen sowie die Lagerhaltung für andere Unternehmen. Geschäfte, für die eine besondere behördliche Genehmigung erforderlich sind, gehören nicht zum Gegenstand der Gesellschaft.