Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Organisation betrieblichen Rechnungswesens, Buchen laufender Geschäftsvorfälle, Office-Dienste, Vermietung und Verpachtung, Begleitservice, Einrichtungsberatung für gewerbliche und private Räume, Körperausdruck, Bewegungstherapie, ganzheitliche Lebensberatung, Veranstaltungsmanagement sowie die Vermittlung von Bauaufträgen und anderen Werkverträgen aller Art an Subunternehmen sowie die Tätigkeit als Generalübernehmer (Tätigkeiten gem. § 34 c GewO sind ausgeschlossen).