Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle Ingenieur- und Gutachtertätigkeiten, insbesondere auf dem Gebiet der Energie- und Verfahrenstechnik sowie Messtechnik, Erwerb von Lizenzen, Patenten und ähnlichen Rechten sowie alle Tätigkeiten auf dem Gebiet der Datenverarbeitung.