Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beratung von Unternehmen auf wirtschaftlichem Gebiet, Erbringung von Werbe-, Marketing-, Event-Aktivitäten, Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie das Verwerten von Beteiligungen, auf eigenen Namen und eigene Rechnung sowie alle Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind, jeweils unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.