Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, einschließlich Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie Grundvermögen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Übernahme von Verwaltungs- und Dienstleistungen für verbundene Unternehmen.