Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung, Vermarktung und digitale Präsentation von Freizeit- und Erlebnisaktivitäten über Onlineplattformen und soziale Medien, insbesondere der Aufbau und Betrieb einer Plattform, über die Anbieter von Freizeitaktivitäten, Veranstaltungen und Events ungenutzte Kapazitäten oder Restplätze an Endkunden vermitteln können. Weiterhin die Erbringung von Marketing- und Medienleistungen, insbesondere in den Bereichen Social Media, Onlinewerbung, Webauftrittsmanagement und Content-Produktion. Die Entwicklung von digitalen Applikationen (Apps) und der Handel über eigene oder fremde Online-Plattformen mit Waren aller Art, deren Vertrieb und Erwerb keiner Genehmigung bedarf.