Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien, Wertpapieren und die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung sowie die Verwaltung von eigenen Schutzrechten wie Lizenz-, Marken- und Urheberrechten. Geschäfte, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen, werden nicht ausgeübt.