Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen jeder Rechtsform, insbesondere Unternehmen der Biotechnologie-Branche. Der Erwerb, das Halten, Verwalten, die Entwicklung und die Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie Wohn- und Geschäftsimmobilien im In- und Ausland.