Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist ganz oder teilweise allein oder mit Partnern die Durchführung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit und die Beteiligung an Film-, Fernseh-, Medien- und Multimediaproduktionen und -gesellschaften, des Filmverleihs, des Erwerbs und des Handels mit Lizenzen und die Durchführung von auf Film-, Fernseh-, Medien- und Multimediaproduktionen bezogenen Veranstaltungen im In- und Ausland.