Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Betrieb und Vermarktung von Online-Spielen (Browser- und App-basiert), Erstellung, Betrieb und Vermarktung von Inhalten auf Social-Media-Plattformen und im Internet, Herstellung und Vertrieb von hochwertigen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen, Fanartikeln und Merchandise-Produkten sowie der Handel mit Waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte, sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.