Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Veräußerung, der Erwerb von Beteiligungen und Immobilien und die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen wirtschaftlichen Interesse sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Die Beteiligung an anderen Unternehmen, deren Übernahme, deren Erwerb, deren Geschäftsführung einschließlich der Übernahme einer Stellung als persönlich haftender Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, sowie die Gründung von Beteiligungsunternehmen, auch mit fremden Dritten.