Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und Verwertung sowie Veräußerung von Beteiligung an Kapitalgesellschaften, Unternehmen und sonstigen Vermögensgegenständen, der An- und Verkauf sowie Vermietung von Immobilien und sonstigen Sachwerten.
Der Erweb, die Verwaltung und die Veräußerung von Wertpapieren, Kryptowährung, Edelmetallen und anderen Finanzanlagen. Genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind hiervon nicht erfasst.