Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beförderung von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen gemäß § 47 PBefG sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere auch die Vermittlung von Fahrten, Betrieb von Mobilitätsplattformen und Fuhrparkmanagement.