Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) oder der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und sämtliche damit jeweils im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.