Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines gastronomischen Betriebes, insbesondere einer Döner-Imbiss-Gaststätte, sowie der Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort und zum Mitnehmen. Ferner können damit verbundene Dienstleistungen und Handelstätigkeiten erbracht werden.