Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, die die Führung, die Betreuung, die Verwaltung und die Verpachtung von gastronomischen Betrieben, insbesondere Diskotheken und Tanzlokalen, zum Gegenstand haben, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft in Firma "FP Diskotheken GmbH & Co. KG", mit dem Sitz in Hannover. Tätigkeiten nach § 34 c GewO, handwerkliche Tätigkeiten, eine Rechts- oder Steuerberatung sowie sonstige genehmigungs- bzw. erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens.