Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).
Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO), die Förderung der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), die Förderung des Umweltschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO), die Förderung kultureller Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO). Diese Zwecke dienen der Bewusstseinsbildung für Mitgefühl, Nachhaltigkeit und Verantwortung gegenüber allen Lebewesen.
Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke insbesondere durch: Durchführung von Bildungs- und Aufklärungskampagnen, insbesondere im Bereich des Tierschutzes; Organisation von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen, die die Beziehung zwischen Mensch, Tier und Natur thematisieren; Kooperationen mit internationalen Kollektiven zur Förderung von Respekt und Vielfalt, sofern die Gesellschaft ihre Zwecke dabei selbst verwirklicht (Unmittelbarkeit) und keine Mittel an nicht gemeinnützige Organisationen fließen; Veröffentlichung von Informationsmaterialien und Aufbau einer digitalen Plattform zur Wissensvermittlung; Durchführung von Workshops, Ausstellungen, urbanen Interventionen und partizipativen Aktionen im öffentlichen Raum.