Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb eines Taxiunternehmens, insbesondere Beförderung von Personen mit Taxen gemäß den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Auch ergänzende Tätigkeiten wie Annahme und Vermittlung von Beförderungsaufträgen, Fahrten zu medizinischen Zwecken (einschließlich Kranken- und Dialysefahrten), Flughafentransfers, Kurier- und Botenfahrten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Unternehmensberatung.