Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Dienstleistungen eines Holdingunternehmens. Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, Verwalten, die Finanzierung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art im In- und Ausland sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen für verbundene Unternehmen zu erbringen.