Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Beteiligungsgesellschaften, Investmentvehikeln oder sonstigen Gesellschaften, insbesondere zum Zwecke des Haltens und der Verwaltung von sogenannten Carried Interest-Beteiligungen an Fonds oder ähnlichen Strukturen. Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) wird nicht ausgeübt. Die Gesellschaft verwaltet ausschließlich eigenes Vermögen.