Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die allgemeine Beratung und allgemeine Dienstleistungen im Rahmen der Betreuung von privaten Vermögen. Es werden ausschließlich Dienstleistungen erbracht, die keine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erfordern, d.h. es werden keine erlaubnispflichtigen Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte erbracht.