Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Nutzung, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Liegenschaften und Liegenschaftsanteilen, Beteiligung und Übernahme der Geschäftsführung an anderen Unternehmen gleicher Art, Vermittlung von Immobilien, Verwaltung von Immobilien und Beratung in Immobilienangelegenheiten.