Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowohl für eigene Rechnung als auch treuhänderisch sowie die treuhänderische Verwaltung von Vermögen und/oder Verträgen, mit Ausnahme von Geschäften und Tätigkeiten, die nach dem KWG einer Erlaubnis bedürfen.