Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), Personalvermittlung, Personalberatung sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Personalmanagements, einschließlich Projektarbeit, Outsourcing und Schulung bzw. Weiterbildung von Personal.