Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von erlaubnisfreien Unternehmensberatungsleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Beteiligungen und der Suche und Auswahl von Finanzinvestoren.
Ferner die Beratung zu Bildungs- und Studienangeboten und deren Vermittlung sowie die Public Affairs Beratung. Zudem der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie des eigenen Vermögens für eigene Rechnung sowie die Gründung von und die Beteiligung an Unternehmen, die ähnliche Unternehmenszwecke verfolgen.