Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von zulassungsfreien Beratungsdienstleistungen in der Fitnessbranche und der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an Kommanditgesellschaften, deren Gegenstand das Errichten und Betreiben von Fitness-, Yoga- und Pilatesstudios sowie der Vertrieb von Sport- und Fitnessprodukten sowie aller damit im Zusammenhang stehender Marketingmaßnahmen ist