Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Kfz-Sachverständigenbüros. Dazu gehören insbesondere die Erstellung von Gutachten über Kraftfahrzeugschäden, die Bewertung und Begutachtung von Fahrzeugen aller Art, die Ermittlung und Analyse von Unfallursachen und -hergängen sowie die Erstellung von Wertgutachten, Zustandsberichten, Kostenvoranschlagen,
Fahrzeugbewertungen und technischen Bewertungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Beratungs-, Schulungs- und sonstige Dienstleistungen anzubieten, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit der Erstellung von Kfz-Gutachten und der Bewertung von Fahrzeugen stehen.