Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Cafés und der Verkauf von Kaffee-, Back- und Konditoreiwaren und sonstigen Lebensmitteln sowie von alkoholischen und alkoholfreien Getränken, ferner die Erbringung gastronomischer Dienstleistungen sowie der Handel mit gastronomischen Produkten jeder Art, stationär und online.