Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Dazu gehört insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen, Wertpapieren, Immobilien und sonstigen Vermögensanlagen jeder Art.