Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen im Sinne des § 34a Gewerbeordnung, insbesondere der Schutz von Eigentum Dritter, die Durchführung von Objektschutz, Revier- und Streifendiensten, Empfangs- und Pfortendiensten, Veranstaltungsschutz, Alarmaufschaltung sowie die Sicherung von Baustellen, die Beratung in Fragen der Sicherheit sowie alle damit im Zusammenhang stehenden und den Gesellschaftszweck fördernden Tätigkeiten, soweit hierfür behördliche Genehmigungen vorliegen sowie Dienstleistungen im Bereich Facility Management.