Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens insbesondere die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Unternehmen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleister für Dritte sowie der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien. Die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften ist zulässig. Gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.