Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen, auch als persönlich haftende Gesellschafterin, und zwar im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie die Erbringung von erlaubnisfreier Unternehmensberatung und anderer, insbesondere Management-Dienstleistungen für Unternehmen, insbesondere für solche, an denen eine Beteiligung besteht, insbesondere zur Verbesserung von externen oder internen Geschäftsprozessen.