Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Import von Wein und anderen alkoholischen Getränken aus EU- (Europäische-Union-) und Drittländern, Handel, Distribution und Verkauf von Wein und anderen alkoholischen Getränken auf dem deutschen Markt, Export von deutschen Weinen in andere Länder, Verkauf an deutsche Privatkunden (einschließlich Online-Handel) und die HoReCa-Branche (Hotels, Restaurants, Catering) sowie Verkauf an deutsche Weinhandlungen und Wiederverkaufer. Erwerb, Halten, Verwaltung und Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weiteren Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.