Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten, Verwalten und Erwerben von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar vermögensverwaltende Zwecke und übt keine eigenständigen gewerblichen Tätigkeiten aus, soweit dies nicht der Erfüllung des Unternehmenszwecks dient.
Der Gegenstand des Unternehmens umfasst ferner: die Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens, einschließlich Immobilien, Wertpapieren, digitalen Vermögenswerten (z. B. Kryptowährungen) sowie sonstigen Vermögensgegenständen; die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte aus den gehaltenen Beteiligungen; die Unterstützung gemeinnütziger, wissenschaftlicher, kultureller oder sozialer Zwecke durch Spenden oder die Verwaltung von Beteiligungen an gemeinnützigen Organisationen, Vereinen oder Stiftungen; die Beteiligung an Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, einschließlich der Förderung und Unterstützung dieser Organisationen bei der Erfüllung ihres Zwecks.