Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die verlegerische Tätigkeit, die erlaubnisfreie Beratung und Unterstützung von Unternehmen, Künstlern und sonstigen Akteuren der Medien- und Entertainmentbranche in den Bereichen A&R, Management, Marketing, Promotion und Live-Veranstaltungen sowie die Durchführung von Lehr- und Weiterbildungstätigkeiten an Hochschulen, Akademien und vergleichbaren Bildungseinrichtungen.