Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Immobilien (Immobilienmaklertätigkeit gemäß § 34c GewO (Gewerbeordnung)), An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Immobilien, deren Sanierung, Modernisierung und anschließende Veräußerung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.