Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Hotels, Hostels, Wohn- und Pflegeheimen; die Vermietung von Zimmern und Apartments; die Unterbringung von sozial benachteiligten Personen; die Leitung, Beratung und das Management von Hotel-, Pensions- und Beherbergungsbetrieben sowie der An- und Verkauf von Immobilien.