Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Nutzung und Vermarktung von Vertriebs- und Marketingkonzepten und -lösungen, vornehmlich im digitalen Bereich auch unter Einsatz von sog. Künstlicher Intelligenz einschließlich der Entwicklung, Verwaltung, Nutzung und Vermarktung von Marken, Software, Lizenzmodellen und anderen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern sowie Verwaltung eigenen Vermögens.