Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb gastronomischer Betriebe. Erbringung von Catering-Dienstleistungen und Organisation von Veranstaltungen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, Vermietung und Untervermietung von Gewerbeflächen, sonstigen Räumlichkeiten und Anlagen sowie Verwaltung eigenen Vermögens.